RECHTSANWÄLTE -
Kanzleisitz in Düsseldorf*:
Castillo, Gonzalez & Kollegen
Königsallee 14
D-
Tel. +49 (0)211 -
Mobil. +49 (0)176 -
* Kanzleisitz in Deutschland
EXPERTEN IM SPANISCHEN RECHT SEIT 2008
Qualifizierte und kompetente Beratung sowie Vertretung im spanischen und deutschen Recht heißt für uns, dass wir als deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados Ihr Anliegen stets mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten.
Kanzleisitz in Marbella**:
Castillo, Gonzalez & Kollegen
Nuestra Señora de Gracia, n° 2
Planta 1, Oficina 2
E-
Tel. +34 95 -
Mobil. +34 65 -
Oder unter
Tel. +34 95 -
Mobil. +34 62 -
** Hauptkanzleisitz in Spanien
Oftmals sucht ein deutscher oder spanischer Mandant mit einem Rechtsproblem in Spanien oder Deutschland vergeblich nach einem deutsch spanischen Anwalt, der seine Interessen und Anliegen gleichwertig sowohl auf dem Gebiet des deutschen wie auch des spanischen Rechts kompetent und zuverlässig in seiner Muttersprache und in Kenntnis beider Rechtsordnungen vertreten kann. Anwälte, die die Brücke zwischen Spanien und Deutschland schlagen.
Von Anfang an haben wir als deutsch spanische Kanzlei unseren Schwerpunkt auf das Gebiet des deutsch spanischen Rechtsverkehrs gelegt, wobei besonderer Wert auf eine für den Mandanten individuell zugeschnittene Rechtsberatung und Vertretung gelegt wurde.
Bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt.
Seinem Anliegen soll durch Fachwissen und Erfahrung bestmöglich Geltung verschafft werden.
Hierbei sind wir in der Lage sowohl vor deutschen als auch vor spanischen Gerichten aufzutreten, da die Mitglieder der Kanzlei als Rechtsanwalt bzw. Abogado sowohl in Deutschland als auch in Spanien zugelassen sind. In der Zukunft planen wir, unser Tätigkeitsbereich auch auf das Territorium der Russischen Föderation zu erweitern.
Wir schlagen somit die Brücke zwischen den unterschiedlichen Rechtsordnungen Spaniens und Deutschlands und beraten aus einem Guss im deutschen und spanischen Recht.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Rechtsberatung auf dem gesamten Gebiet des deutschen und spanischen Rechts an; insbesondere beraten und vertreten wir Sie im spanischen und deutschen Erbrecht, spanischen Immobilienrecht, beim Kauf / Verkauf von spanischen Immobilien, Wohnungen, Fincas, Grundstücken, im spanischen Steuerrecht, spanischen Familienrecht, Scheidungen in Spanien und Deutschland, im Reiserecht, bei Gepäckverlust in Spanien, bei Verkehrsverstößen und Unfällen in Spanien, im spanischen Internetrecht sowie bei den Themen Auswanderung, Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft.
Auch im Arbeitsrecht, insbesondere bei Kündigung, Prüfung von Arbeitsvertrag, Gründung Betriebsrat (Betriebsratsgründung) sowie im spanischen und deutschen Strafrecht können Sie mit kompetenter Hilfe rechnen.
Ein weiterer Hauptschwerpunkt unserer Kanzlei sind das deutsche und spanische Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Patentrecht, Markenrecht sowie Verbraucherschutzrecht.
Hier beraten wir Sie insbesondere bei der Gründung von spanischen Gesellschaften (spanische GmbH, S.L. spanische Aktiengesellschaft, S.A.), bei Registrierungen von Marken, Verteidigung bei Verbraucherschutzinspektionen, Franchise.
Unsere Flexibilität erlaubt es uns, Sie an verschiedenen Standorten Spaniens zu beraten und Ihre Interessen wahrzunehmen. Insbesondere in den folgenden Regionen und Städten Spaniens sind wir für Sie tätig: Malaga, Marbella, Costa del Sol, Andalusien, Mallorca, Balearische Inseln, Madrid, Alicante, Costa Blanca, Kanarische Inseln sowie in Barcelona und Katalonien. Der Einsatz in anderen Regionen Spaniens ist jederzeit möglich.
Wir vertreten deutsche und spanische Privatpersonen sowie Unternehmer und mittelständische Unternehmen mit Vermögen, insbesondere Immobilienbesitz in Spanien und Deutschland. Für unsere Mandanten stehen wir in aller Regel nicht nur als einmalige Interessenvertreter, sondern als langjähriger Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen, mit denen Sie in Ihrem Geschäftsbetrieb konfrontiert werden, zur Verfügung.
Mit Anwälten und Abogados und weiteren Kollegen in enger Zusammenarbeit / Kooperation an verschiedenen Orten Spaniens und Deutschlands sind wir auf dem Gebiet des spanischen Rechts, insbesondere dem deutsch-
Wir vertreten Sie vor spanischen Gerichten durch unsere erfahrenen und kompetente Anwälte in Deutschland.
Wir betreiben die Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln gegen spanische Schuldner.
Wir verteidigen Sie bei Anklagen in Spanien vor spanischen Strafgerichten.
Ihre Sozietät Castillo & González: Ihr Anwalt für Spanien!
Mit uns haben Sie eine Kanzlei gefunden, die sich seit Jahren auf das spanische Recht spezialisiert hat.
Wir betreuen Mandanten aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Großbritannien, Russland, Lateinamerika und Spanien.
Wir beraten und betreuen Angelegenheiten, die das spanische Recht betreffen:
Immobilienkauf in Spanien
Erbschaftsabwicklung in Spanien/Deutschland
Firmangründung in Spanien / Deutschland
Arbeitsrecht, Kündigung, Abfindung in Spanien
Prozessführung in Spanien (Klage, Klageverteidigung)
Zwangsvollstreckungen in Spanien, Forderungsinkasso in Spanien
Mietrecht, Mietvertrag, Time-
Spanisches Familienrecht, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht
Spanisches Strafrecht, Strafverteidigung
Spanisches Gesellschaftsrecht, S.L., S.A., SLNE,
Spanisches Steuerrecht, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
Spanisches Verbraucherschutzrecht
und vieles mehr . . .
Was zeichnet uns aus?
Wir richten uns bei der Beratung und Vertretung nach Qualität und Kompetenz.
Qualifizierte und kompetente Beratung sowie Vertretung im spanischen und deutschen Recht heißt für uns, dass wir als deutsch spanische Rechtsanwälte und spanisch deutsche Abogados Ihr Anliegen stets mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten.
Was können wir für unsere Mandanten tun?
Oftmals sucht ein Mandant mit einem rechtlichen Anliegen in Spanien vergeblich nach einem Anwalt, der seine Interessen und Anliegen qualitativ gleichwertig sowohl auf dem Gebiet des deutschen wie auch des spanischen Rechts kompetent und zuverlässig in seiner Muttersprache und in Kenntnis beider Rechtsordnungen vertreten kann.
Anwälte, die die Brücke zwischen Spanien und Deutschland schlagen.
Von Anfang an haben wir als deutsch spanische Kanzlei unseren Schwerpunkt auf das Gebiet des deutsch spanischen Rechtsverkehrs gelegt, wobei besonderer Wert auf eine für den Mandanten individuell zugeschnittene Rechtsberatung und Vertretung gelegt wurde.
Bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt.
Seinem Anliegen soll durch Fachwissen und Erfahrung bestmöglich Geltung verschafft werden.
Wo treten wir auf ?
Wir sind in der Lage sowohl vor sämtlichen deutschen als auch vor sämtlichen spanischen Gerichten aufzutreten, da die Mitglieder der Kanzlei als Rechtsanwalt bzw. Abogado sowohl in Deutschland als auch in Spanien zugelassen sind.
Wo und wie können wir Ihnen helfen ?
Wir bieten Ihnen eine umfassende Rechtsberatung auf dem gesamten Gebiet des deutschen und spanischen Rechts an; insbesondere beraten und vertreten wir Sie im spanischen und deutschen Erbrecht, spanischen Immobilienrecht, beim Kauf, Verkauf von spanischen Immobilien, Grundstücken, Wohnungen und Fincas, im spanischen Steuerrecht, insbesondere ermitteln wir die zu zahlenden Erbschafts-
Auch im Arbeitsrecht, insbesondere bei Kündigung, Prüfung von Arbeitsvertrag, Gründung von Betriebsrat (Betriebsratsgründung) sowie im spanischen und Deutschen Strafrecht können Sie mit kompetenter Hilfe rechnen.
Ein weiterer Hauptschwerpunkt unserer Kanzlei sind das deutsche und spanische Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Patentrecht, Markenrecht sowie Verbraucherschutzrecht.
Hier beraten wir Sie insbesondere bei der Gründung von spanischen Gesellschafen (spanische GmbH, SL, spanische Aktiengesellschaft, SA), bei Registrierungen von Marken, Verteidigung bei Verbraucherinspektionen sowie bei Franchise.
Unsere Flexibilität erlaubt es uns, Sie an verschiedenen Standorten Spanien zu Beraten und Ihre Interessen wahrzunehmen.
Insbesondere in den folgenden Regionen und Städten Spaniens sind wir für Sie tätig: Málaga, Marbella, Torrox, Nerja, Costa del Sol, Andalusien, Mallorca, Palma de Mallorca, Ibiza, Balearen, Madrid, Alicante, Calpe, Benidorm, Denia, Moraira, Costa Blanca, Teneriffa, Kanaren, Valencia sowie in Barcelona und Katalonien.
Der Einsatz in anderen Regionen Spanien ist jederzeit möglich.
Wen vertreten wir ?
Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmer, mittelständische Unternehmen und große Filialunternehmen aus Deutschland, Spanien, Österreich, Niederlande, Schweiz, Russland, Großbritannien und aus Lateinamerika.
Für unsere Mandanten stehen wir in aller Regel nicht nur als einmalige Interessenvertreter, sondern als langjährige Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen zur Verfügung.
Spanisches Immobilienrecht
Wir beraten Sie umfassend zu Immobiliengeschäften – zu Kaufverträgen, Schenkungen, Neubauerklärungen, Mietverträgen, Darlehen bis hin zu jeder Art von dinglichen Rechten, wie etwa Hypotheken – und sind in der Lage, entsprechende Verträge für unsere Mandanten auf Spanisch aufzusetzen und vollständig abzuwickeln.
Aufgrund unseres Zugangs zu sämtlichen spanischen Grundbuchämtern ist es uns möglich, kurzfristig und günstig Grundbuchauszüge, Bescheinigungen und weitere Informationen über spanische Immobilien zu erhalten. Damit können die Eigentumsverhältnisse und Belastungen des Grundstücks zuverlässig festgestellt werden.
Das Aufgabenspektrum der Kanzlei reicht von der Eintragung der von unseren Mandanten unterzeichneten Urkunden ins Grundbuch über die Abgabe der zugehörigen Steuererklärungen bis hin zu den Zahlungen der jeweiligen Steuer im Auftrag des Mandanten.
Die Kanzlei kann die regelmäßige Zahlung der in Spanien jährlich abzugebenden Einkommen-
Beim Kauf von spanischen Immobilie gilt es, sich nicht von Sonne und Sangria blenden zu lassen, sondern diesen Schritt bewusst mit erfahrenen und kompetenten Beratern, sein es Rechtsanwälte oder Steuerberater zu gehen.
Denn schon vor dem Kauf einer spanischen Immobilie lassen sich bei qualifizierter Beratung Steuern sparen, die bei unbedachten Kauf, spätestens jedoch bei Übertragung an spätere Käufer oder an Nachfolgegenerationen Kopfzerbrechen verursachen. Schnell ist die Anfangseuphorie verflogen und Katerstimmung macht sich breit, angesichts der steuerlichen Belastungen, die bei unbedachten Käufen auf den Immobilienbesitzer bzw. Erben zukommen.
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Bereiten den privatschriftlichen Vertrag sowie die notarielle Kauf/Verkaufsurkunde vor.
Beantragen die spanische Steuernummer.
Bereiten sämtliche Steuererklärungen im Umfeld der Immobilienübertragung vor.
Melden Sie bei sämtlichen Versorgern (Strom, Wasser) um
Vertreten Ihre Interessen bei Eigentümerversammlungen.
1. Grundsätzliches zum Immobilienkauf in Spanien
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Man benötigt zum Kauf/Verkauf einer spanischen Immobilie eine Steuernummer, für Nichtresidente nennt sie sich N.I.E. (Número de Identificación de Extranjeros).
Sind auf Käufer-
Spanische Notare haben beim Kauf von Immobilien anders als in Deutschland nicht so weitreichende Aufklärungspflichten. Eine Eintragung im Grundbuch hat selbst zu erfolgen.
2. Einmalige Kosten beim Immobilienkauf in Spanien:
Käufer: Notarkosten ca. 0,5 bis 1,5 % des beurkundeten Kaufpreises; Grunderwerbssteuer bei Verkauf zwischen Privatpersonen 7 % des beurk. Kaufpreises sonst 7 % -
Verkäufer:
Wertzuwachssteuer zwischen 16 % und 30 % des Wertzuwachs des Kastasterbodenwertes.
HINWEIS: Diese wird meistens auf den Käufer abgewälzt.
Gewinnsteuer NEU 18 % für Nichtresidente (früher 35 %) Vorauszahlung von 3 % auf die Gewinnsteuer.
3. Laufende Kosten bei Immobilienbesitz von Nichtresidenten
Gemeindesteuern (Grundsteuer 0,3 % bis 0,4 % des Katasterwertes, Müllabfuhr etc) Vermögenssteuer 0,2 % bis 2,5 % des Immobilienwertes Einkommenssteuer 1,1, % bis 2 % des Katasterwertes als Bemessungsgrundlage und hierauf 25 %Steuer.
4. Steuersparmodelle
An dieser Stelle sei gewarnt vor sog. „intelligenten Steuersparmodellen", die bei genauerem Hinschauen strafbare Steuerhinterziehungen sind.
Diese sollen hier aus Platzgründen lediglich genannt und im Übrigen unkommentiert bleiben:
WARNUNG
Nachfolgende Modelle sind allesamt strafbar.
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LEGALE MODELLE:
Es sollen nun Steuersparmodelle genannt werden, die einerseits legal, andererseits bei optimaler Gestaltung und Ausschöpfung des deutschen wie auch spanischen Steuerrechts zu erheblichen steuerlichen Einsparungen führen können:
Geldschenkung in Deutschland zum Kauf einer Immobilie in Spanien:
Hierbei werden die Steuerfreibeträge des deutschen Steuerechts ausgeschöpft, so dass in Deutschland Vermögen steuerfrei an die Nachfolgegeneration übertragen wird.
HINWEIS: Dieses Modell eignet sich am besten vor Kauf der Immobilie.
Geldschenkung in Deutschland zum Kauf einer Immobilie in Spanien mit Nießbrauchsbestellung:Wie zuvor, lediglich wird dem Erblasser der Nießbrauch eingeräumt, damit der „wahre" Geldgeber das Zepter in der Hand behält. Zusätzlich Verringerung des zu versteuernden Wertes.
Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie mittels spanische S.L., Stiftung oder sonstigen Rechtsträger.
WARNUNG: Übertragene Gesellschaftsanteile sind dem Finanzamt zu melden, wie auch im Falle der Erbschaft. Steuerspareffekt erst ab einem Wert von über 500.000 € zu realisieren. Verkauf einer Imobilie an eine deutsche GmbH.
WARNUNG: Diese gesellschaftsrechtliche Konstruktion kann vom spanischen Finanzamt als Mißbrauch steuerlicher Vorschriften verworfen werden. Wohnsitzverlegung nach Spanien. Nur lohnenswert, wenn beide Parteien (z.B.: Erblasser und Erbe) nach Spanien umziehen.
Reinvestieren des Erlöses eines Immobilienverkaufs in den Kauf einer neuen Immobilie.Lohnt sich nur, wenn beide Immobilien eigengenutzt werden und Verkäufer vorige Immobilie vor Verkauf mindestens 3 Jahre als ständigen Wohnsitz angemeldet hatte.
Spanisches Erbrecht
Als Anwaltssozietät beraten wir Sie umfassend im spanischen Erbrecht. Im deutschen Recht geht das Vermögen als Ganzes mit dem Tode des Erblassers auf den bzw. die Erben über. Es bedarf keiner Annahmeerklärung. Anders in Spanien: Zwar geht auch hier der Nachlass mit dem Tode über, jedoch muss der Erbe seine Erbschaft ausdrücklich oder stillschweigend annehmen. Wir unterstützen Sie hierbei und bereiten die spanische Erbschaftsannahmeerklärung vor.Das spanische Erbschafts-
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige Besteuerungen vermindert, wenn nicht vermieden werden.
Spanisches Familienrecht
Das Ehe-
Sie leben bzw. lebten mit Ihrem Partner in Spanien, auf Mallorca, in Madrid, in Barcelona, Alicante, Malaga oder auf den Canaren und wollen sich scheiden lassen bzw. die Scheidung ist von Ihrem Partner eingereicht worden, wollen das Besuchsrecht oder Sorgerecht für Ihre Kinder regeln, den Zugewinnausgleich beanspruchen, Unterhalt einfordern und klageweise geltend machen?
Als deutsch/spanische Rechtsanwälte und Abogados haben Sie in uns den richtigen Ansprechpartner gefunden.
Die Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen
ist der Überzeugung,dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten. Fachwissen bedeutet, dass Mandanteninteressen zweisprachig und mit Kenntnis der deutschen und spanischen Rechtsordnung vertreten werden. Hierzu gehört es auch,unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für unsere Mandanten zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in den meisten Fällen das Mittel der Wahl. Im Rahmen von Beratungsmandaten haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Risiken für unsere Mandanten -
Spanien ist und bleibt das Urlaubsland Nr. 1 der Deutschen. Viele sprechen sogar vom 17. Bundesland Mallorca. Mit rund 55 Millionen Touristen jährlich ist Spanien das zweitbeliebteste Urlaubsland weltweit. Viele möchten nicht nur Urlaub machen, sondern sich auch den Traum einer eigenen Immobilie in Spanien erfüllen. Nach neusten Erkenntnissen besitzen bereits ca. 500.000 Deutsche eine Immobilie in Spanien. Tendenz weiter steigend.
Als Anwaltssozietät begleiten wir Sie in allen Belangen des deutsch-
Die wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zwischen den Menschen beider Länder werden immer enger und vielschichtiger.
Dies hat zur Folge, dass rechtliche Sachverhalte zwischen dem deutschen und spanischen Recht weiter zunehmen.
Beispiele sind hier Unternehmungen von deutschen Firmen in Spanien, bzw. spanischen Firmen in Deutschland. Kauf und Verkauf von Feriendomizilen von Deutschen in Spanien, Arbeitsaufnahme von deutschen Arbeitnehmern in Spanien, Zwangsvollstreckungen von Kindesunterhalt in Spanien bzw. Deutschland, Rückwanderung von spanischen Einwanderern von Deutschland nach Spanien, Existenzgründungen in Spanien, Geltendmachung von Reisemängeln im Urlaubsland Spanien, Nachlassabwicklungen von (gemischt) deutschen und spansichen Vermögen, Strafverfahren in Spanien usw usw.
Dies hat zur Folge, dass heutige Mandanten im Bereich des deutsch-
Die Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen kann hierbei auf seine Rechtsanwälte und Abogados zurückgreifen, die sowohl Kenntnisse des deutschen wie auch spanischen Rechts vorweisen können. Diese Kenntnisse sind erlangt worden durch Studium der Rechtswissenschaften an deutschen und spanischen Universitäten, durch frühere Tätigkeiten bei deutsch-
Sämtliche Mitglieder der Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen beherrschen mehrere Sprachen in Wort und Schrift und können daher sowohl in der deutschen wie auch spanischen, englischen und portugiesischen Sprache beraten.
Als Anwaltssozietät können wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten sowohl in Spanien wie auch in Deutschland vor sämtlichen Gerichten, Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen vertreten, da die Anwälte sowohl in Spanien wie auch in Deutschland zugelassen sind.
Spezielles Augenmerk verdient das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung und dem Kauf von spanischen Immobilien, wie auch der steuerrechtlichen Behandlung.
In deutschen-
Im Bereich des Handels-
Daneben beraten wir Spanier in Deutschland in allen Belangen des deutschen und spanischen Rechts in ihrer Muttersprache und vertreten ihre Interessen vor sämtlichen spanischen und deutschen Behörden.
DÜSSELDORF
SPANISCHES IMMOBILIENRECHT
Kauf / Verkauf, Schenkung, Vermietung,
SPANISCHES ERBRECHT
Nachlassabwicklungen, Testamente, u.v.m.
SPANISCHES FAMILIENRECHT
Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Ehevertrag
SPANISCHES ARBEITSRECHT
Kündigung, Abfindung, Krankheit, Betriebsrat
SPANISCHES WIRTSCHAFTSRECHT
Firmengründung, S.L., S.A., span. GmbH, AG
SPANISCHES STEUERRECHT
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer,
SPANISCHES STRAFRECHT
U-
UNSERE FACHGEBIETE
SPANISCHES RECHT
DEUTSCHES RECHT
SPANISCHES MIETRECHT
Mietvertrag,Kündigung, Time-
IMMOBILIENRECHT
Kauf / Verkauf, Schenkung, Vermietung,
ERBRECHT
Nachlassabwicklungen, Testamente, u.v.m.
FAMILIENRECHT
Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Ehevertrag
ARBEITSRECHT
Kündigung, Abfindung, Krankheit, Betriebsrat
WIRTSCHAFTSRECHT
Firmengründung, S.L., S.A., span. GmbH, AG
STEUERRECHT
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer,
STRAFRECHT
U-
MIETRECHT
Mietvertrag,Kündigung,Schadenersatz,Mangel,
Letzte Aktualisierung: 10 April 2019
Aktuelle Zeit: 22:31:35
Ich wusste einfach nicht mehr weiter nach dem Tod meines Vaters. Danke nochmal für die schnelle Hilfe mit dem Haus in Marbella!!
L. Müller
Personalberaterin, Hamburg,
Spanische Erbschaftssteuer für Nichtresidente verstößt gegen europäisches Recht
Nach einem bahnbrechenden Urteil des euro-
Für Fälle der Verjährung kann Klage gegen Spanien aus Staatshaftungsrecht eingereicht werden. Frist: 1 Jahr ab Urteilsverkündung.
Schnelles handeln ist daher geboten. Wir vertreten Ihre Interessen und fordern zuviel gezahlte Steuern für Sie zurück!
Leiten Sie noch heute Ihre Rückforderung ein!
Hier gehts zur vollständigen Pressemitteilung