
RECHTSANWÄLTE UND ABOGADOS IN SPANIEN UND DEUTSCHLAND
DAS ANWALTSPORTAL FÜR SPANISCHES RECHT



Deutsch spanische Anwälte beraten Sie umfassend im spanischen Erbrecht. Im deutschen
Recht geht das Vermögen als Ganzes mit dem Tode des Erblassers auf den bzw. die Erben
über. Es bedarf keiner Annahmeerklärung. Anders in Spanien: Zwar geht auch hier der
Nachlass mit dem Tode über, jedoch muss der Erbe seine Erbschaft ausdrücklich oder
stillschweigend annehmen. Der spanische Anwalt unterstützt Sie hierbei und bereitet
die spanische Erbschaftsannahmeerklärung vor. Das spanische Erbschafts-
Lassen Sie sich ausführlich beraten, welcher Wert in Ansatz zu bringen ist. Nach
gemeinspanischem Recht sind weder gemeinschaftliche Testamente noch Erbverträge zulässig.
Spanische Behörden haben jedoch die Pflicht nach deutschem Erbrecht errichtete Testamente
oder Erbverträge anzuerkennen. Spanier, die in Deutschland leben und hier ein gemeinschaftliches
Testament oder Erbvertrag errichtet haben, müssen damit rechnen, dass dieses im gemeinspanischem
Rechtsraum nicht anerkannt wird und damit keine zulässige Nachlassverfügung darstellt.
Zwischen Deutschland und Spanien gibt es auf dem Gebiet des Erb-
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige Besteuerungen
vermindert, wenn nicht vermieden werden.
Spanisches
Erbrecht

I N F O R M A T I O N E N -
Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, das den Bürger finanziell so stark belastet
wie das Erbschafts-
Im Bereich des deutsch-
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige Besteuerungen
vermindert, wenn nicht vermieden werden.
Richtet sich bei der Erbschaft eines deutschen Staatsangehörigen das materielle Erbrecht,
also das wie und ob einer Nachlassübertragung noch nach deutschen Recht. (z.B. deutsche
gesetzliche Erbfolge, deutsches Testament nach deutschem Recht, deutsches Pflichtteilrecht
usw) gilt dies nicht uneingeschränkt auch für das Steuerrecht. So ist ein Deutscher
mit Immobilienbesitz in Spanien in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und bezogen
auf seine Immobilie in Spanien beschränkt steuerpflichtig.
Deutsch spanische Rechtsanwälte und Abogados begleiten und beraten Sie schon im Vorfeld
einer Erbschaft, um durch kluge und vorausschauende Planung und Gestaltung des Nachlasses
die Besteuerung Ihres Vermögens zu mindern.
Im Bereich des spanischen Rechts begleiten
sie Sie bei der Abgabe der notwendigen Steuererklärungen und bereiten diese selbstverständlich
vor.
Sie prüfen Ihre Angelegenheit darauf, ob durch rechtlich zugelassene Gestaltungen
Steuereinsparungen möglich sind.
Hier arbeiten sie mit erprobten Steuersparmodellen,
um bestmöglichst die Steuerlast zu mindern.
Zwischen Deutschland und Spanien gibt es auf dem Gebiet des Erbschafts-
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige Besteuerungen
vermindert, wenn nicht vermieden werden.

Von www.rechtsanwalt-


Parkstraße 40
49080 Osnabrück
Tel.: +49-
Fax: +49-
Email: kanzlei@castillo-
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