
RECHTSANWÄLTE UND ABOGADOS IN SPANIEN UND DEUTSCHLAND
DAS ANWALTSPORTAL FÜR SPANISCHES RECHT



Anwälte beraten Sie umfassend zu Immobiliengeschäften – zu Kaufverträgen, Schenkungen, Neubauerklärungen, Mietverträgen, Darlehen bis hin zu jeder Art von dinglichen Rechten, wie etwa Hypotheken – und sind in der Lage, entsprechende Verträge für ihre Mandanten auf Spanisch aufzusetzen und vollständig abzuwickeln.
Aufgrund ihres Zugangs zu sämtlichen spanischen Grundbuchämtern ist es ihnen möglich, kurzfristig und günstig Grundbuchauszüge, Bescheinigungen und weitere Informationen über spanische Immobilien zu erhalten. Damit können die Eigentumsverhältnisse und Belastungen des Grundstücks zuverlässig festgestellt werden.
Das Aufgabenspektrum der Anwälte reicht von der Eintragung der von ihren Mandanten unterzeichneten Urkunden ins Grundbuch über die Abgabe der zugehörigen Steuererklärungen bis hin zu den Zahlungen der jeweiligen Steuer im Auftrag des Mandanten.
Die Anwälte können die regelmäßige Zahlung der in Spanien jährlich abzugebenden Einkommen-
Beim Kauf von spanischen Immobilie gilt es, sich nicht von Sonne und Sangria blenden zu lassen, sondern diesen Schritt bewusst mit erfahrenen und kompetenten Beratern, sein es Rechtsanwälte oder Steuerberater zu gehen.
Denn schon vor dem Kauf einer spanischen Immobilie lassen sich bei qualifizierter Beratung Steuern sparen, die bei unbedachten Kauf, spätestens jedoch bei Übertragung an spätere Käufer oder an Nachfolgegenerationen Kopfzerbrechen verursachen. Schnell ist die Anfangseuphorie verflogen und Katerstimmung macht sich breit, angesichts der steuerlichen Belastungen, die bei unbedachten Käufen auf den Immobilienbesitzer bzw. Erben zukommen.

Spanisches Immobilienrecht

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1. Grundsätzliches zum Immobilienkauf in Spanien
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2. Einmalige Kosten beim Immobilienkauf in Spanien:
Käufer:
Notarkosten ca. 0,5 bis 1,5 % des beurkundeten Kaufpreises; Grunderwerbssteuer bei
Verkauf zwischen Privatpersonen 7 % des beurk. Kaufpreises sonst 7 % -
Wertzuwachssteuer zwischen 16 % und 30 % des Wertzuwachs des Kastasterbodenwertes.
HINWEIS:
Diese wird meistens auf den Käufer abgewälzt.
Gewinnsteuer NEU 18 % für Nichtresidente
(früher 35 %) Vorauszahlung von 3 % auf die Gewinnsteuer.
3. Laufende Kosten bei Immobilienbesitz von Nichtresidenten
Gemeindesteuern (Grundsteuer 0,3 % bis 0,4 % des Katasterwertes, Müllabfuhr etc) Vermögenssteuer 0,2 % bis 2,5 % des Immobilienwertes Einkommenssteuer 1,1, % bis 2 % des Katasterwertes als Bemessungsgrundlage und hierauf 25 %Steuer.
4. Steuersparmodelle
An dieser Stelle sei gewarnt vor sog. „intelligenten Steuersparmodellen“, die bei
genauerem Hinschauen strafbare Steuerhinterziehungen sind.
Diese sollen hier aus Platzgründen
lediglich genannt und im Übrigen unkommentiert bleiben:
WARNUNG
Nachfolgende Modelle sind allesamt strafbar.
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LEGALE MODELLE:
Es sollen nun Steuersparmodelle genannt werden, die einerseits legal, andererseits
bei optimaler Gestaltung und Ausschöpfung des deutschen wie auch spanischen Steuerrechts
zu erheblichen steuerlichen Einsparungen führen können:
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Hierbei werden die Steuerfreibeträge des deutschen
Steuerechts ausgeschöpft, so dass in Deutschland Vermögen steuerfrei an die Nachfolgegeneration
übertragen wird.
HINWEIS: Dieses Modell eignet sich am besten vor Kauf der Immobilie.
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Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie mittels spanische S.L., Stiftung oder sonstigen
Rechtsträger.
WARNUNG: Übertragene Gesellschaftsanteile sind dem Finanzamt zu melden,
wie auch im Falle der Erbschaft. Steuerspareffekt erst ab einem Wert von über 500.000
€ zu realisieren. Verkauf einer Imobilie an eine deutsche GmbH.
WARNUNG: Diese gesellschaftsrechtliche
Konstruktion kann vom spanischen Finanzamt als Mißbrauch steuerlicher Vorschriften
verworfen werden. Wohnsitzverlegung nach Spanien. Nur lohnenswert, wenn beide Parteien
(z.B.: Erblasser und Erbe) nach Spanien umziehen.
Reinvestieren des Erlöses eines
Immobilienverkaufs in den Kauf einer neuen Immobilie.Lohnt sich nur, wenn beide Immobilien
eigengenutzt werden und Verkäufer vorige Immobilie vor Verkauf mindestens 3 Jahre
als ständigen Wohnsitz angemeldet hatte.
Fazit: Bei kluger und vorausschauender Gestaltung lassen sich erhebliche Steuereinsparungen erzielen.

Von www.rechtsanwalt-


Parkstraße 40
49080 Osnabrück
Tel.: +49-
Fax: +49-
Email: kanzlei@castillo-
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