RECHTSANWÄLTE -
Kanzleisitz in Düsseldorf*:
Castillo, Gonzalez & Kollegen
Königsallee 14
D-
Tel. +49 (0)211 -
Mobil. +49 (0)176 -
* Kanzleisitz in Deutschland
EXPERTEN IM SPANISCHEN RECHT SEIT 2008
Qualifizierte und kompetente Beratung sowie Vertretung im spanischen und deutschen Recht heißt für uns, dass wir als deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados Ihr Anliegen stets mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten.
Kanzleisitz in Marbella**:
Castillo, Gonzalez & Kollegen
Nuestra Señora de Gracia, n° 2
Planta 1, Oficina 2
E-
Tel. +34 95 -
Mobil. +34 65 -
Oder unter
Tel. +34 95 -
Mobil. +34 62 -
** Hauptkanzleisitz in Spanien
Als Deutsch -
Da unsere Abogados in ganz Spanien vor jedem Gericht zugelassen sind, können wir Ihre Angelegenheiten auch gerichtlich vertreten, d.h. wir führen für Sie Klagen, erwidern und verteidigen Sie gegen Klagen in Spanien, erheben Widerklagen und machen Ihre Ansprüche gerichtlich geltend.
Wir sind für Sie in ganz Spanien tätig, insbesondere auf Mallorca, in der Region Málaga, Costa del Sol, Region Madrid, Region Barcelona, Region Alicante, Costa Blanca und auf dem Kanaren..
Spanisches Recht
Spanien ist und bleibt das Urlaubsland Nr. 1 der Deutschen. Viele sprechen sogar vom 17. Bundesland Mallorca. Mit rund 55 Millionen Touristen jährlich ist Spanien das zweitbeliebteste Urlaubsland weltweit. Viele möchten nicht nur Urlaub machen, sondern sich auch den Traum einer eigenen Immobilie in Spanien erfüllen. Nach neusten Erkenntnissen besitzen bereits ca. 500.000 Deutsche eine Immobilie in Spanien. Tendenz weiter steigend.
Als Anwaltssozietät begleiten wir Sie in allen Belangen des deutsch-
Die wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zwischen den Menschen beider Länder werden immer enger und vielschichtiger.
Dies hat zur Folge, dass rechtliche Sachverhalte zwischen dem deutschen und spanischen Recht weiter zunehmen.
Beispiele sind hier Unternehmungen von deutschen Firmen in Spanien, bzw. spanischen Firmen in Deutschland. Kauf und Verkauf von Feriendomizilen von Deutschen in Spanien, Arbeitsaufnahme von deutschen Arbeitnehmern in Spanien, Zwangsvollstreckungen von Kindesunterhalt in Spanien bzw. Deutschland, Rückwanderung von spanischen Einwanderern von Deutschland nach Spanien, Existenzgründungen in Spanien, Geltendmachung von Reisemängeln im Urlaubsland Spanien, Nachlassabwicklungen von (gemischt) deutschen und spansichen Vermögen, Strafverfahren in Spanien usw usw.
Dies hat zur Folge, dass heutige Mandanten im Bereich des deutsch-
Die Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen kann hierbei auf seine Rechtsanwälte und Abogados zurückgreifen, die sowohl Kenntnisse des deutschen wie auch spanischen Rechts vorweisen können. Diese Kenntnisse sind erlangt worden durch Studium der Rechtswissenschaften an deutschen und spanischen Universitäten, durch frühere Tätigkeiten bei deutsch-
Sämtliche Mitglieder der Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen beherrschen mehrere Sprachen in Wort und Schrift und können daher sowohl in der deutschen wie auch spanischen, englischen und portugiesischen Sprache beraten.
Als Anwaltssozietät können wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten sowohl in Spanien wie auch in Deutschland vor sämtlichen Gerichten, Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen vertreten, da die Anwälte sowohl in Spanien wie auch in Deutschland zugelassen sind.
Spezielles Augenmerk verdient das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung und dem Kauf von spanischen Immobilien, wie auch der steuerrechtlichen Behandlung.
In deutschen-
Im Bereich des Handels-
Daneben beraten wir Spanier in Deutschland in allen Belangen des deutschen und spanischen Rechts in ihrer Muttersprache und vertreten ihre Interessen vor sämtlichen spanischen und deutschen Behörden.
VON DÜSSELDORF
AUS
GANZ
DEUTSCHLAND
SPANIEN
UND
EUROPA
MALLORCA (BALEAREN)
MÁLAGA (ANDALUSIEN)
MADRID
ALICANTE (COSTA BLANCA)
BARCELONA (COSTA BRAVA)
KANARISCHE INSELN
SPANISCHES IMMOBILIENRECHT
Kauf / Verkauf, Schenkung, Vermietung,
SPANISCHES ERBRECHT
Nachlassabwicklungen, Testamente, u.v.m.
SPANISCHES FAMILIENRECHT
Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Ehevertrag
SPANISCHES ARBEITSRECHT
Kündigung, Abfindung, Krankheit, Betriebsrat
SPANISCHES WIRTSCHAFTSRECHT
Firmengründung, S.L., S.A., span. GmbH, AG
SPANISCHES STEUERRECHT
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer,
SPANISCHES STRAFRECHT
U-
UNSERE FACHGEBIETE
SPANISCHES RECHT
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Mietvertrag,Kündigung, Time-
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Letzte Aktualisierung: 10.04.2019 22:31:26
Aktuelle Zeit: 22:32:31
Rechtsanwalt Miguel Castillo Muñoz |
Abogada Raquel Gonzalez Mateos |
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